Maskenpflicht in Schleswig-Holstein ab dem 29. April 2020

Ab dem 29. April gilt auch bei uns eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV.

Egal ob zertifizierte Hightech-Maske, Selbstgenähtes, Schal oder Tuch: Hauptsache Mund und Nase sind bedeckt, sodass das Risiko einer Übertragung des Coronavirus per Tröpfcheninfektion reduziert wird.

Das Gebot des Mindestabstands von 1,5 Metern gilt darüber hinaus weiterhin! Haltet Abstand um euch und Andere zu schützen.

Weitere Informationen gibt es unter anderem auch beim NDR:

Bericht zur Maskenpflicht in Schleswig-Holstein

Gemeinsam stark gegen Corona –  alle Infos gebündelt

Gerne möchten wir unseren Beitrag zur Information alle Bürger beisteuern. Daher machen wir Sie auf die Homepages des Amt Geest und Marsch Südholstein (ehemals Amt Moorrege), der CDU Schleswig-Holstein sowie der CDU Deutschland aufmerksam. Alle Einrichtungen haben viele wesentliche Informationen und Links für Sie zusammengetragen.

Die dort abgelegten Informationen wurden besten Wissens und Gewissens zusammengetragen und werden fortlaufend aktualisiert.

Gebündelte Informationen um das aktuelle Geschehen bekommen Sie auch auf der Webseite des Sozialministeriums.

Es kommt weiterhin darauf an, dass wir als Schleswig-Holsteiner alle zusammenhalten und uns in Solidarität üben!

Herzliche Grüße & Bleiben Sie gesund,

Ihre CDU Holm