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(c) Kreis Pinneberg

Weiterhin diffuses Infektionsgeschehen: Verlängerung der Allgemeinverfügung!

Nach einem wunderbaren Winterwochenende gibt es noch eine unerfreuliche Nachricht.

Die Allgemeinverfügung des Kreis Pinneberg für das gesamte Kreisgebiet ist verlängert worden. Die verschärften Corona-Regeln der letzten Woche gelten nun eine weitere Woche bis zum Sonntag, 07. Februar 2021. Mit dieser Maßnahme sollen die Infektionsketten unterbrochen werden und um die weiterhin sehr dynamische Lage im Kreisgebiet in den Griff zu bekommen.

Dies geschieht laut Verfügung ausdrücklich und trotz der Tatsache, dass die Inzidenz im Kreis Pinneberg unter 200 liegt. Mit Stand 30. Januar 2021 sind zwei Infektionen mit dem mutierten Virus aus Großbritannien nachgewiesen worden.

Ab morgen gelten weiterhin die folgenden Einschränkungen und zusätzlich zu den bekannten Maßnahmen:

  • Spielplätze: Erwachsene müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Begrenzung des Tagestourismus: Die Naherholungsgebiete Himmelmoor, Holmer Sandberge und Hetlinger Schanze dürfen aus touristischen Gründen nicht betreten werden.
    • Erläuterung hierzu:

      Die Kreisverwaltung hat entschieden, dass ein generelles Betretungsverbot der Holmer Sandberge für alle nicht beruflichen Zwecke gilt. Die Formulierung eines „touristischen Zwecks“ ist unserer Meinung nach bestes Amtsdeutsch und in jedem Fall missverständlich gewählt!

      Im Endeffekt bedeutet es jedoch, dass es auch für Einwohner Holms nicht gestattet ist, die Sandberge zu betreten, wenn man dort beispielsweise Spazieren gehen, joggen oder mit dem Hund ausgehen will. Mit dieser Maßnahme sollen in erster Linie auswärtige Besucher ferngehalten werden um die Situation vor Ort bei uns in den Sandbergen zu entschärfen.

      Wir bitten um Verständnis, dass die CDU Holm keinen Einfluss auf die Gestaltung der jetzt veröffentlichten Allgemeinverfügung hatte. Die Verantwortung dafür liegt einzig und alleine bei der Kreisverwaltung des Kreis Pinnebergs. Wir werden jedoch unser Unverständnis darüber, uns Holmer aus „unserem“ Wald auszusperren, an der entsprechenden Stelle vortragen! Unser Bürgermeister hat sich hierzu beispielsweise jüngst auf SAT1 in den Nachrichten geäußert!

  • Pro Haushalt darf nur noch eine Person die Verkaufsstellen des Einzelhandels oder Wochenmärkte betreten. Kinder unter 14 Jahren dürfen ihre Eltern begleiten, wenn eine Betreuung nicht anders gesichert werden kann.
  • Abholung von bestellten Speisen und Getränken ist nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Die Teilnehmerzahl von Bestattungen und Trauerfeiern wird auf 15 Personen begrenzt.
  • Das Betreten von Schulhöfen außerhalb des Schulbetriebs ist untersagt.
  • Das Betreten von stationären Einrichtungen der Pflege ist untersagt. Hiervon gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen und Sonderregeln, bitte beachten Sie dazu den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung oder nehmen Sie vorher Kontakt mit der Einrichtung auf, die Sie betreten möchten.

Denken Sie an die CAHLA-Regeln: Corona-App, Abstand, Hygiene, Lüften, Alltagsmaske! Zusammen können wir die Pandemie bekämpfen!

Weitere Informationen sowie den exakten Wortlaut der Allgemeinverfügung gibt es hier:

Pressemitteilung zur Verlängerung der Allgemeinverfügung

Wortlaut Allgemeinverfügung ab dem 01.02.2021

Anhang zur Allgemeinverfügung ab dem 01.02.2021

Gemeinsam stark gegen Corona –  alle Infos gebündelt

Für weitere Informationen möchten wir Sie auf die Homepages des Amt Geest und Marsch Südholstein (ehemals Amt Moorrege), der CDU Schleswig-Holstein sowie der CDU Deutschland aufmerksam machen.

Gebündelte Informationen um das aktuelle Geschehen bekommen Sie auch auf der Webseite des Sozialministeriums.

Einen guten Überblick über die Infos der letzten Tage und Wochen erhalten Sie auch auf unserer Infoseite zu Corona!

Es kommt weiterhin darauf an, dass wir als Schleswig-Holsteiner alle zusammenhalten und uns in Solidarität üben: Der Schlüssel sind wir!

Herzliche Grüße & Bleiben Sie gesund,

Ihre CDU Holm

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