Maskenpflicht in Schleswig-Holstein ab dem 29. April 2020
Ab dem 29. April gilt auch bei uns eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV. Egal ob zertifizierte Hightech-Maske, Selbstgenähtes, Schal oder Tuch: Hauptsache Mund und Nase sind bedeckt, sodass das Risiko einer Übertragung des Coronavirus per Tröpfcheninfektion reduziert wird.